Gesellenprüfung

Prüfungen

Ab 01.09.2024 ist die Elektro-Innung Leipzig zuständig für die Durchführung der Gesellenprüfung der Berufe des Elektrohandwerks im gesamten Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer zu Leipzig. 

 

Jeder Lehrling muss während seiner Ausbildung und am Ende der Lehre in einer Prüfung beweisen, dass er die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse seines Ausbildungsberufes besitzt. Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie Umschulungsprüfungen werden von den Mitarbeitern des Gesellenprüfungswesens organisiert und von ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen abgenommen. Am Ende jeder Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder die Abschlussprüfung.

Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Die Zwischenprüfung findet etwa in der Hälfte der Ausbildungszeit statt und dient der Ermittlung des Leistungsstandes.

Handwerksordnung oder Berufsbildungsgesetz regeln die Prüfungen

In einzelnen Berufen ist vorgesehen, dass die Gesellen- oder die Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der erste Teil der Gesellen- oder der Abschlussprüfung abgelegt wird. Das Ergebnis des ersten Teils fließt zu einem in der Ausbildungsordnung vorgegebenen Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil zwei der Gesellen- oder der Abschlussprüfung statt.


Auf der Internetseite der Handwerkskammer zu Leipzig finden Sie FAQs zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.

 

 

Anmeldung zur Zwischenprüfung Anmeldung zur Gesellenabschlussprüfung

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